Einatmen verboten – mit 6 Schritten die Asbestgefahr bannen

Juli 2022 - Autorin: Regula Müller - Fotos: Suva

Asbesthaltige Produkte sind in der Schweiz seit 1990 verboten. Trotzdem sind längst nicht alle Anwendungen aus der Welt geschafft. Deshalb muss sich jeder Hand- und Heimwerker über die damit verbundenen Gesundheitsgefahren bewusst sein.

Auch heute noch können Arbeitnehmende – insbesondere bei Abbrucharbeiten im Rahmen von Umbauten – mit unterschiedlichsten asbesthaltigen Baumaterialien in Kontakt kommen. Asbest befindet sich insbesondere im Plattenkleber und Putz, in Bodenbelägen aus Kunststoff, Zwischendecken, Anstrichstoffen oder Kitten sowie in Asbestzementprodukten an der Gebäudehülle und bei Kanalisationsrohren. In Gebäuden mit Baujahr vor 1990 müssen jene Personen, welche Instandhaltungs-, Renovations- und Rückbauarbeiten ausführen, damit rechnen, bei ihrer Arbeit auf asbesthaltiges Material zu treffen.

Abklären vor Baubeginn

Plant ein Bauherr oder Architekt den Umbau oder die Renovation eines vor 1990 erstellten Gebäudes, ist vorgängig eine Gebäudeuntersuchung erforderlich. Dazu sollte er frühzeitig einen Gebäudediagnostiker zuziehen. Bei dieser Überprüfung wird der Experte das Gebäude auf mögliche Asbestvorkommen prüfen, verdächtige Materialien im Labor untersuchen lassen und weitere Massnahmen im Fall einer notwendigen Asbestsanierung vorbereiten.

Lebenswichtige Regeln zu Asbest

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien, die der Handwerksbetrieb selbst ausführen darf, sind in den branchenspezifischen lebenswichtigen Regeln zu Asbest beschrieben. Die Arbeiten müssen gemäss der Vorgaben der lebenswichtigen Regeln von instruierten Handwerkern mit der erforderlichen Schutzausrüstung ausgeführt werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Arbeitsplatz zu reinigen und asbesthaltiges Material korrekt zu entsorgen. Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur anerkannte Asbestsanierungsunternehmen ausführen.

Mit 6 Schritten die Asbestgefahr bannen

Vor dem Beginn und während der Bauarbeiten sind diese sechs Schritte zentral:

  1. Bei Umbauobjekten, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden.
  2. Vor dem Arbeitsbeginn muss eine Schadstoffermittlung sowie eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
  3. Bei Asbestgefährdung oder bei Unsicherheiten gilt es «Stopp» zu sagen
  4. Vorgesetzte müssen ihre Mitarbeitenden instruieren. 
  5. Asbestarbeiten werden nur mit Schutzausrüstung und gemäss dem Stand der Technik ausgeführt.
  6. Nach Arbeitsabschluss muss der Arbeitsplatz gereinigt und asbesthaltiges Material korrekt entsorgt werden.

Warum Asbest so gefährlich ist

Die kristallinen Asbestfasern neigen dazu, sich der Länge nach in immer dünnere Fasern aufzuspalten. Durch aggressive Stoffe, mit denen die Fresszellen der Immunabwehr versuchen die Fasern aufzulösen, sowie durch direkte mechanische Einwirkung, entstehen Schäden an Gewebe und Erbmaterial von Zellen. Bereits geringe Asbestfeinstaubkonzentrationen in der Luft erhöhen darum das Krebsrisiko.

Weitere Informationen zum Thema Asbest finden Sie unter: www.suva.ch/asbest

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