Umbau, Sanierung oder Abbruch – Asbest immer mitdenken

November 2023 - Autor: Dr. Stefan Scherer, Experte Arbeitssicherheit Suva - Fotos: Suva

Asbest in Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, ist die Regel und nicht die Ausnahme. Das ist insbesondere für Bauunternehmen eine Herausforderung. Für sie stellt sich die Frage, welche Massnahmen sie treffen, wann sie einen spezialisierten Asbestsanierer hinzuziehen müssen und – nicht zuletzt – wie der Auftraggeber reagieren wird.

Asbest: noch immer weit verbreitet

Seit 1990 ist der Einsatz von Asbest verboten. Die Gefahr ist jedoch noch längst nicht gebannt, denn rund 70 % der Gebäude in der Schweiz wurden noch vor dem Verbot gebaut. Für Bauunternehmen bedeutet das ein grosses Risiko, bei Umbau-, Sanierungs- und Rückbauarbeiten auf asbesthaltige Materialien zu stossen – sei es in der Form von Faserzementplatten, Plattenklebern, Bodenbelägen oder Putzen. Beispiele von asbesthaltigen Materialien finden Sie auf der Seite «Wo müssen Sie in Altbauten mit Asbest rechnen?» der Suva. Fazit: Grundsätzlich müssen Sie bei Arbeiten in Gebäuden von vor 1990 immer mit Asbest rechnen.

Komplexe Abklärungen

Das stellt vor allem Bauunternehmen vor grosse Herausforderungen. Besteht ein Verdacht auf Asbest, muss eine Schadstoffermittlung durchgeführt werden. Die Praxis zeigt, dass es sinnvoll ist, dazu einen spezialisierten Bauschadstoffdiagnostiker beizuziehen. Bei einfachen Situationen kann ein instruiertes Bauunternehmen selbst Materialproben einem Labor zur Asbestanalyse senden. Die Suva ist Partner der Initiative Gemeinsam gegen Asbest. Diese führt im Forum Asbest eine Liste von Laboratorien, die Asbestanalysen anbieten, sowie eine Liste mit spezialisierten Bauschadstoffdiagnostikern.

Wann muss ein Asbestsanierer beigezogen werden?

Je nach Art erfordern asbesthaltige Baustoffe bei der Bearbeitung oder Entfernung unterschiedliche Schutzvorkehrungen. Dazu hat die Suva 6 lebenswichtigen Regeln Asbest verfasst und verfilmt (www.suva.ch/asbest-regeln).

Daneben gilt es auch die branchenspezifischen Regeln zu Asbest zu beachten. Sie zeigen, welche Arbeiten Bauunternehmen mit instruierten Mitarbeitenden selbst durchführen dürfen und wo der Einsatz eines Asbestsanierers vorgeschrieben ist.

Auftraggeber an Bord holen

Oft machen sich Bauunternehmen Sorgen über eine mangelnde Akzeptanz der Auftraggeberinnen und Auftraggeber. Schliesslich sind Asbestsanierungen aufwendig und können zu Verzögerungen führen. Doch ein Expertengespräch im Livestreams der Suva zum Thema Asbest hat ergeben, dass Auftraggeber durchaus Verständnis zeigen, wenngleich bei einigen etwas Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Viele sind froh, die Altlast Asbest loszuwerden, denn das wirkt sich langfristig auch positiv auf den Wert des Gebäudes aus. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die zeitlichen Verzögerungen in Grenzen halten, wenn die Asbestbelastung vorgängig sauber abgeklärt und anschliessende Arbeiten eingeplant werden. Es lohnt sich also, bei Arbeiten an möglicherweise belasteten Gebäuden vorab genaue Abklärungen zu treffen – nicht zuletzt auch der Gesundheit der Mitarbeitenden zuliebe.

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